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Angekündigter Vorbehalt des Mieters zur Ersatzvornahme der Mängelbeseitigung schließt das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages nicht aus; §§ 242 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB
OLG Celle, AZ: 2 U 83/14, 15.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewerblicher Mietvertrag Mangel frislose Kündigung Verzug Mangelbeseitigung Aufforderung zur Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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