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Zur Haftung eines Rechtsanwaltes beim Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages
LG Essen, AZ: 18 O 372/13, 11.06.2014
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Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, einen gewerblichen Mietvertrag für seinen Mandanten mit einem Mieter so abzuschließen, dass der Mieter über eventuelle Nutzungsbeschränkungen informiert ist und diese zum Gegenstand des Mietvertrages gemacht werden.

Wird der Mandant später von seinem Mieter auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so haftet der Rechtsanwalt hierfür, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Mandant über die Tragweite des Mietvertrages informiert war und den Rechtsanwalt dennoch angewiesen hat, diesen Vertrag so abzuschließen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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