Detailansicht Urteil
Nach der Enthaftungserklärung kann der Insolvenzverwalter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr geltend machen; § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 136/13, 22.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieter Vermieter Mietvertrag Insolvenzverwalter Schuldner Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Gutschrift
Ähnliche Urteile
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Verwalter Veränderung Kündigung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Arzthaftung Kurioses Tierhaltung Gegenabmahnung Nachbarrecht Abmahnung Beschluss Makler Garage Anfechtungsklage Sondereigentum Beirat Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Wurzeln Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Abschleppen Treppenlift Teilungserklärung Mietminderung Verkehrsunfall Protokoll Eigentümerversammlung Miete Einstimmigkeit Schimmel Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!