Detailansicht Urteil
Schadenersatz nach Verkehrsunfall auch für gezahltes Urlaubsentgelt des Arbeitgebers; §§ 7 Abs. 1, 11 Satz 1 StVG, 115 VVG, 6 Abs. 1 EntgFG
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 389/12, 13.08.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsrecht Körperschaden Schmerzensgeld übergegangenes Recht Arbeitnehmer Arbeitsvertrag Schadensersatz Übergang Lohnzahlung Lohnforderungen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Arbeitgeber Verkehrsunfall Krankheitsbedingter Ausfall krankenschein krankgeschrieben schädiger Kfz-Haftpflichtversicherung
Ähnliche Urteile
- Mithaftung beim Verkehrsunfall auf Autobahn wegen Missachtung der besonderen Sorgfaltspflichten
- Verkehrsunfall: Halber Spurwechsel auf der Autobahn / Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
- Haftungsquote bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Eigentümer eines mittels Kredit finanzierten Personenkraftwagens.
- Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Beschluss Eigentümerversammlung Veränderung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Anfechtungsklage Verkehrsunfall Abschleppen Makler Treppenlift Arzthaftung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Kündigung Wohnungseigentümer Wurzeln Mietminderung Beirat Schimmel Nutzungsentschädigung Protokoll Wirtschaftsplan Garage Miete Verwalter Jahresabrechnung Nachbarrecht Sondereigentum Kurioses Telefonwerbung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!