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In der Erhebung einer Räumungsklage ist ein Widerspruch zur Fortsetzung des Mietverhältnisses zu sehen; §§ 545, 573 c BGB; 167 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 10/14, 25.06.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Räumungsklage Herausgabe Wohnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Vormietverhältnis Anrechnung Gebrauchsüberlassung unentgeltliche Nießbrauch nießnutz Wohnrecht Mieter vermieter stillschweigender konkludenter Mietvertrag
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