Detailansicht Urteil
Tiere (hier: Pony) dürfen nicht tätowiert werden; §§ 1 S. 2, 6 Abs. 1 S. 1, 16 a S. 1 TierSchG
VG Münster, AZ: 1 L 481/10, 04.10.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Tatoo Tätowieren Tätowierung Tiere Hunde Schweine Katzen Ponys Pferde Tierschutzgesetz Tierquälerei Schmerzen Leiden kurioses
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Beschluss Wohnungseigentümer Mietminderung Teilungserklärung Miete Wirtschaftsplan Nachbarrecht Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Beirat Veränderung Abmahnung Gegenabmahnung Wurzeln Schimmel Einstimmigkeit Kurioses Abschleppen Makler Organisationsbeschluss Verwalter Treppenlift Sondereigentum Arzthaftung Protokoll Verkehrsunfall Garage Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!