Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Beschluss trotz Ladungsmangel zu einer Eigentümerversammlung bei fehlender Kausalität des Mangels wirksam; § 25 Abs. 5 WEG
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 30/12, 04.09.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ausgehend von der Kausalitätsvermutung auch bei Verletzung von Sollvorschriften (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2006, 704 ff) hat auch das OLG Hamburg anerkannt, dass die Kausalitätsvermutung durch den Nachweis widerlegt werden kann, dass der Beschuss mit Sicherheit nicht nur mit hoher Wahrscheinlichkeit - auch ohne den Verstoß inhaltsgleich gefasst worden wäre (vgl. BGH NJW 2002, 1647/1651).

An den Nachweis des Mangels sind strenge Anforderungen zu stellen. Kausal ist ein Ladungsmangel, wenn er die Teilnahme an der Aussprache und an der Abstimmung konkret beeinträchtigt und hierdurch das Abstimmungsergebnis relevant beeinflusst worden sein konnte.

Das bedeutet, dass fehlende Kausalität nur anzunehmen ist, wenn bei vernünftiger Betrachtung nicht ernsthaft mit der Möglichkeit zu rechnen war, dass die Wohnungseigentümer bei formell korrekter Ladung anders abgestimmt hätten.
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 04.09.2013; Az.: 539 C 30/12
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Beschluss Einladung Eigentümerversammlung Ankündigung Ladungsmangel Kausalität