Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Prozesskosten dürfen nicht aus der Rücklage entnommen werden/Zur Entlastung des Verwalters und des Beirates, §§ 29, 28, 46 WEG
AG Schwerin, AZ: 14 C 20/11, 13.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
1. Prozesskosten einzelner Wohnungseigentümer dürfen wegen § 16 Abs. 8 WEG nicht dauerhaft aus gemeinschaftlichen Mitteln entnommen werden, insbesondere nicht aus der zweckgebundenen Instandhaltungsrücklage.

2. Das Handeln des Verwalters widerspricht erst dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter erkennbar möglich sind und keine besonderen Gründe für eine Anspruchsverzicht bestehen (BGH, NJW 2003, 3554).

3. Eine unterlassene Prüfung der Rechnungslegungen des Verwalters ist allein noch kein Grund, die Entlastung des Verwaltungsbeirates für ungültig zu erklären. Allein eine fehlerhafte Jahresabrechnung genügt nicht, dem um dem Beirat die Entlastung zu verweigern.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsverfahren Jahresabrechnung Entlastung Rechtsanwaltskosten Rechtsanwaltsgeühren Verfahrenskosten Prozeßkosten Prozesskosten