Detailansicht Urteil
Hausverwaltung muss bei Mieterhöhungsbegehren keine Vollmacht vorlegen; §§ 164 Abs. 1 Satz 2, 558a Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 231/13, 02.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 443/13, 20.02.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhungsbegehren Mieter vermieter Stellvertretung Vollmachtsnachweis konkludentes Handeln Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Hausverwalter Hausverwaltung Mietverwaltung einstimmige Willenserklärung Einseitige empfangsbedürftige
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Wohnungseigentümer Garage Veränderung Telefonwerbung Abschleppen Wirtschaftsplan Schimmel Mietminderung Kurioses Beschluss Tierhaltung Beirat Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Protokoll Wurzeln Eigentümerversammlung Nachbarrecht Kündigung Organisationsbeschluss Teilungserklärung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Abmahnung Gegenabmahnung Arzthaftung Treppenlift Makler Verkehrsunfall Jahresabrechnung Sondereigentum Verwalter Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!