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Keinen Anspruch auf Rechnungslegung des ausgeschiedenen WEG-Verwalters ohne Eigentümerbeschluss
AG Bottrop, AZ: 20 C 48/10, 15.04.2011
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Die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft hat einen Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr gegenüber der ehemaligen Verwalterin. Hierzu ist ein entsprechender Beschluss erforderlich. Die ehemalige Verwalterin ist zur Abwicklung des beendeten Vertragsverhältnisses verpflichtet. Hierzu muss der ehemaligen Verwaltung die erforderlichen Unterlagen zur Erstellung der Jahresabrechnung zur Verfügung gestellt werden, da ansonsten die Erstellung der Abrechnung nicht möglich ist.
Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass die Gerichte mittlerweile für nahezu jede Handlung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft einen Beschluss verlangen. Auch wenn diese sich immer mehr durchsetzende Rechtsprechung angesichts der hohen Kosten, die bei der Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung entstehen, wenig Praxisnähe zeigt, kann nur empfohlen werden, sämtliches Vorgehensweisen durch einen entsprechenden Beschluss abzusichern.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft ehemalige Verwalterin Jahresabrechnung Erstellung etwaige erforderlichen Unterlagen Vertragsverhältnisse Abwicklung § 28 WEG.