Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer kann als Handlungsstörer für zweckwidrige Nutzung des Nießbrauchers in Anspruch genommen werden; §§ 1004 Abs. 1, 1030 BGB; 14 Nr. 2, 15 Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 131/13, 16.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Celle, AZ: 4 W 108/07, 04.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Dachboden Spitzboden Dachgeschosswohnung Wohnungseigentümer bauliche veränderung intensivere Nutzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Beseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch Durchsetzbarkeit Unmöglichkeit Wohnungseigentümergemeinschaft WEG Bottrop Zewilungserklärung zweckbestimmte zwechwidrige Nutzung
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Einstimmigkeit Protokoll Tierhaltung Abmahnung Wirtschaftsplan Veränderung Teilungserklärung Makler Jahresabrechnung Beschluss Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Beirat Sondereigentum Anfechtungsklage Verwalter Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Treppenlift Gegenabmahnung Mietminderung Organisationsbeschluss Schimmel Arzthaftung Telefonwerbung Wohnungseigentümer Abschleppen Wurzeln Kündigung Kurioses Eigentümerversammlung Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!