Detailansicht Urteil
Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrages muss bis zum Ablauf des Mietvertrages ausgeübt werden; §§ 535, 568 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 167/98, 06.12.2000
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Celle, AZ: 7 U 164/13, 12.03.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verlängerung einseitige Option Gewerbemietrecht Gewerbemietvertrag gewerblicher Mietvertrag Pacht Rechtsanwalt Franbk Dohrmann Ende Mietvertrag unbefristeter Mietvertrag 3 drei monate Kündigungsfrist
Ähnliche Urteile
- Mietminderung wegen Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenmode
- Wahrung der Schriftform, wenn aus einem Nachtrag zum Mietvertrag die Vertretung eines Mitmieters nicht eindeutig hervorgeht?
- Abgrenzung von Gewerberaummiete und Pacht/ Fristlose Kündigung wegen Nichterbringung der vereinbarten Pachtkaution
- Gewerblicher Mieter kann im Einzelfall von Mietzahlungen aufgrund pandemiebedingter Schließung befreit werden; §§ 535, 536, 812 BGB
- Vorbringen von aus der Pandemie resultierenden Einwendungen im Urkundenprozess über Mietzahlungen aus einem Gewerbemietvertrag
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Kündigung Einstimmigkeit Telefonwerbung Veränderung Wirtschaftsplan Wurzeln Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Makler Beirat Eigenbedarfskündigung Kurioses Anfechtungsklage Mietminderung Arzthaftung Sondereigentum Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Protokoll Teilungserklärung Verwalter Nachbarrecht Abschleppen Garage Organisationsbeschluss Tierhaltung Treppenlift Verkehrsunfall Abmahnung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Miete Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!