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Optionsrecht zur Verlängerung des Mietvertrages erlischt mit Ablauf der regulären Mietzeit; §§ 568, 585a, 594a BGB
OLG Celle, AZ: 7 U 164/13, 12.03.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 167/98, 06.12.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verlängerung einseitige Option Gewerbemietrecht Gewerbemietvertrag gewerblicher Mietvertrag Pacht Rechtsanwalt Franbk Dohrmann Ende Mietvertrag
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