Detailansicht Urteil
Heilpraktiker darf in einer Eigentumswohnung praktizieren; § 14 Nr. 1 WEG
AG München, AZ: 485 C 31869/13, 05.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 204/11, 13.07.2012
-
LG Essen, AZ: 19 O 322/11, 30.03.2012
-
OLG Hamm, AZ: I-24 U 31/11, 14.11.2011
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 319/08, 27.07.2011
-
LG München I, AZ: 1 S 16861/09, 04.04.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustimmung bauliche Veränderung gewerbliche Nutzung Eigentumswohnung typisierende Betrachtungsweise Zweckentfremdung intensivere Nutzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Heilpraktiker Praxis Eigentumswohnung Nutzungsänderung Gewerbebetrieb Gewerbeeinheit
Ähnliche Urteile
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Veränderung Gegenabmahnung Treppenlift Nutzungsentschädigung Miete Garage Abmahnung Wurzeln Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Abschleppen Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Arzthaftung Kündigung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Beschluss Verwaltungsbeirat Mietminderung Tierhaltung Telefonwerbung Einstimmigkeit Schimmel Makler Teilungserklärung Beirat Sondereigentum Kurioses Organisationsbeschluss Protokoll Anfechtungsklage Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung hat Vereinbarungscharakter, so dass eine zulässige Nutzungsänderung von einer typisierenden Betrachtungsweise abhängt. Danach aber kann die Nutzung einer Eigentumswohnung zu gewerblichen Zwecken bei täglichem Besucherverkehr unter keinem Gesichtspunkt mehr von § 14 Nr. 1 WEG gedeckt sein.