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Heilpraktiker darf in einer Eigentumswohnung praktizieren; § 14 Nr. 1 WEG
AG München, AZ: 485 C 31869/13, 05.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustimmung bauliche Veränderung gewerbliche Nutzung Eigentumswohnung typisierende Betrachtungsweise Zweckentfremdung intensivere Nutzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Heilpraktiker Praxis Eigentumswohnung Nutzungsänderung Gewerbebetrieb Gewerbeeinheit
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Die Zweckbestimmung in der Teilungserklärung hat Vereinbarungscharakter, so dass eine zulässige Nutzungsänderung von einer typisierenden Betrachtungsweise abhängt. Danach aber kann die Nutzung einer Eigentumswohnung zu gewerblichen Zwecken bei täglichem Besucherverkehr unter keinem Gesichtspunkt mehr von § 14 Nr. 1 WEG gedeckt sein.