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Verwalter kann Zustimmung zur Veräußerung von der Offenlegung sämtlicher Vermögensverhältnisse des Erwerbers abhängig machen; § 12 WEG
AG Arnsberg, AZ: 3 C 710/13, 19.09.2013
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KG Berlin, AZ: 1 W 83/14, 03.04.2014
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Keywords: Veräußerung ERwerb neuer EIgentümer Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verwalterzustimmung
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