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Unwirksame Einwilligung von Werbetelefonaten, Werbefaxen und Werbemails durch AGB; §§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG; 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
OLG Hamm, AZ: I-4 U 174/10, 17.02.2011
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 164/09, 10.02.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 348/06, 16.07.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: unwirksame KLausel Vertrag Einwilligung Opt-in Opt-out Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Werbeanruf telefonische Kaltaquise
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