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Verwalterzustimmung zur Veräußerung einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren auch durch Gläubiger durchsetzbar, §§ 12 Abs. 2 und 3, 43 Nr. 1 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 269/12, 21.11.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 56/12, 21.06.2012
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Keywords: Veräußerung Zwangsvollstreckung Schuldner Gläubiger Verwalterzustimmung Teilungserklärung Wohnungseigentumssache Wohnungseigentumsangelegenheit Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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