Detailansicht Urteil
Zur Einberufung einer Eigentümerversammlung durch Wohnungseigentümer
AG Bottrop, AZ: 20 C 12/09, 07.05.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Verwalter Beirat Wohnungseigentümer Verwaltertätigkeiten Voraussetzungen Einberufung Durchführung außerordentliche § 32 BGB Versammlung Weigerung Verwaltungsbeirat Fehlen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop § 21 24 III II IV WEG Ermächtigung Gericht Antrag Eigentümer
Ähnliche Urteile
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
- Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung nicht konkretisiert werden
- Verwaltungsbeirat unteschreibt Protokoll ohne Beschlussfassung -alle Beschlüsse sind anfechtbar; § 24 WEG
- Verwalter verweigert Einberufung einer Eigentümerversammlung: Beiratsvorsitzender kann sich ausnahmsweise vom Gericht zur Einberufung ermächtigen lassen; § 24 WEG
- Zur Zulässigkeit von Auslagenerstattung des Verwaltungsbeirates; §§ 29 WEG; 670, 675 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Abmahnung Treppenlift Schimmel Wohnungseigentümer Telefonwerbung Kündigung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Mietminderung Kurioses Jahresabrechnung Arzthaftung Verwalter Miete Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Protokoll Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Anfechtungsklage Beschluss Sondereigentum Teilungserklärung Tierhaltung Beirat Garage Abschleppen Veränderung Wurzeln Makler Einstimmigkeit Gegenabmahnung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!