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Satellitenanlage kann auf Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen werden; §§ 22 Abs. 1, 47 WEG; 269 ZPO
LG Stade, AZ: 9 T 299/04, 22.12.2004
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Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 WEG ist die Zustimmung eines Wohnungseigentümers dann nicht erforderlich, wenn er durch die bauliche Veränderung nur unwesentlich beeinträchtigt ist.

Die Errichtung einer gemeinschaftlichen Fernseh-Satellitenempfangsanlage als Ersatz für eine vorhandene Kabelempfangsanlage stellt eine unwesentliche Beeinträchtigung dar und kann mehrheitlich beschlossen werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche veränderung rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Antenne Kabelanschluss Satellitenschlüssel Satellitenanlage parabolantenne