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Taxiunternehmer muss nach einem Verkehrsunfall die Notwendigkeit eines Mietwagens darlegen und beweisen; §§ 249, 251 BGB
AG Hannover, AZ: 455 C 15211/10, 16.08.2011
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LG Duisburg, AZ: 10 O 36/12, 16.08.2013
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LG Lübeck, AZ: 14 S 28/11, 18.02.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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