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Sekundäre Beweislast des Geschädigten eines Verkehrsunfalls für die Anmietung eines gewerblichen Ersatzfahrzeuges (hier: Taxi); § 251 Abs. 2 S. 1 BGB
LG Lübeck, AZ: 14 S 28/11, 18.02.2012
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LG Duisburg, AZ: 10 O 36/12, 16.08.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unfall Entschädigung Schaden Mietwagenkosten gewerblich genutztes Kfz Fahrzeug Auto mietwagen TaxiUnternehmer rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kfz-Haftpflichtversicherung verkehrsunfall Schadenersatz Schadensersatz
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Diesbezüglich wird sich aber der Geschädigte auch im Klaren sein müssen, dass er seine Umsätze und betriebsinternen Abläufe wird offenlegen müssen.