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Wohngeldrückstände führen nicht zum Stimmrechtsausschluss auf einer Wohnungseigentümerversammlung; §§ 25 Abs. 5 WEG; 242 BGB
OLG Celle, AZ: 4 W 228/01, 31.08.2001
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: STimmrechte EIgentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Stimmrechtsverbot Wohngeldrückstand Hausgeldrückstand Wohngeldrückstände Hausgeldrückstände säumiger Wohnungseigentümer Schuldner
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