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Einwurf-Einschreiben des Arbeitgebers ist kein wirksamer Nachweis für den Zugang einer Kündigung beim Arbeitnehmer
ArbG Gelsenkirchen, AZ: 5 Ca 1941/13, 08.05.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 164/03, 11.07.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zustellung Kündigungsschreiben Beweis nachweis Einschreiben Rückschein rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Arbeinehmer Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag Kündigungssschutzklage Annahmeverzug Kündigungsschreiben fristlose
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