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Die Anbringung von Rauchmeldern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht zwingend Gemeinschaftssache; §§ 21, 46 WEG; 44 Abs. 5 NBauO
LG Braunschweig, AZ: 6 S 449/13, 07.02.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rauchmelder Feuer Wohnungsbrand Beschluss Eigentümergemeinschaft Sondereigentum gemeinschaftseigentum Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottreop Wartung Rauchwarnmelder Feuermelder Rauchmelder Feuermelder Sondereigentum Eigentumswohung Beschlusskompetenz Nichtigkeit Anfechtung Sicherheit Schutz gemeinschaftliches Eigentum ordnungsgemäße Verwaltung
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