Detailansicht Urteil
Vermieter ist selber an seine unwirksame Klausel im Mietvertrag gebunden; §§ 242, 307, 543 Abs. 2 S 1 Nr. 3 BGB
OLG Celle, AZ: 2 U 179/13, 21.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Miete Mitrückstand Mietzins Mieter vermieter zahlungsverzug fristlose ordentliche fristgerecht ordnungsgemäße Kündigung gewerbemietrecht gewerblicher Mietvertrag Gerwerberaummiete Geschäftsraum geschäftslokal rechstanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Mietminderung wegen Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenmode
- Wahrung der Schriftform, wenn aus einem Nachtrag zum Mietvertrag die Vertretung eines Mitmieters nicht eindeutig hervorgeht?
- Abgrenzung von Gewerberaummiete und Pacht/ Fristlose Kündigung wegen Nichterbringung der vereinbarten Pachtkaution
- Gewerblicher Mieter kann im Einzelfall von Mietzahlungen aufgrund pandemiebedingter Schließung befreit werden; §§ 535, 536, 812 BGB
- Vorbringen von aus der Pandemie resultierenden Einwendungen im Urkundenprozess über Mietzahlungen aus einem Gewerbemietvertrag
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Tierhaltung Wurzeln Abmahnung Protokoll Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Makler Kündigung Verwalter Mietminderung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Beirat Eigenbedarfskündigung Garage Schimmel Beschluss Miete Veränderung Anfechtungsklage Einstimmigkeit Kurioses Arzthaftung Treppenlift Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Abschleppen Sondereigentum Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!