Detailansicht Urteil
Streitigkeiten zwischen Bauträger und den Wohnungseigentümern einer werdenden Eigentümergemeinschaft sind keine WEG-Angelegenheit §§ 43, 46 Abs. 1 WEG; 36 Nr. 6 ZPO, 17a Abs. 4 GVG
BayObLG München, AZ: AR 2 Z 44/91, 06.06.1991
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit ordentliche gerichte gerichtsbarkeit WEG-Gerichte Wohnungseigentumssachen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop baustreitigkeit Baumangel Baumängel Personenidentität Miteigentümer werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsweg gerichtszuständigkeit
Ähnliche Urteile
- Kläger haftet wegen Treuepflichten der Wohnungseigentümer für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Kündigung Eigentümerversammlung Beirat Verkehrsunfall Nachbarrecht Treppenlift Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Protokoll Teilungserklärung Tierhaltung Arzthaftung Verwalter Veränderung Miete Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Sondereigentum Jahresabrechnung Schimmel Eigenbedarfskündigung Abmahnung Einstimmigkeit Wurzeln Verwaltungsbeirat Garage Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Abschleppen Beschluss Wohnungseigentümer Mietminderung Kurioses Makler
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!