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Streitigkeiten zwischen Bauträger und den Wohnungseigentümern einer werdenden Eigentümergemeinschaft sind keine WEG-Angelegenheit §§ 43, 46 Abs. 1 WEG; 36 Nr. 6 ZPO, 17a Abs. 4 GVG
BayObLG München, AZ: AR 2 Z 44/91, 06.06.1991
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit ordentliche gerichte gerichtsbarkeit WEG-Gerichte Wohnungseigentumssachen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop baustreitigkeit Baumangel Baumängel Personenidentität Miteigentümer werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsweg gerichtszuständigkeit
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