Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Erhöhung der Miete wegen Modernisierung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 164/10, 02.03.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Mitteilungspflicht nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB dient dem Schutz des Mieters bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Zum einen soll ihm ein gewisser Zeitraum zugebilligt werden, sich auf die zu erwartenden Baumaßnahmen in seiner Wohnung einzustellen; zum anderen wird er durch das Sonderkündigungsrecht in die Lage versetzt, das Mietverhältnis gegebenenfalls vor Beginn etwaiger Arbeiten und dem Wirksamwerden einer Mieterhöhung zu beenden.

Zweck des Ankündigungserfordernisses ist hingegen nicht die Einschränkung der Befugnis des Vermieters, die Kosten einer tatsächlich durchgeführten Modernisierung im Rahmen des § 559 BGB auf den Mieter umzulegen. Die Interessen des Mieters werden ausreichend dadurch gewahrt, dass bei unterbliebener Ankündigung die Mieterhöhung nach § 559 BGB erst sechs Monate später wirksam wird.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Modernisierung Mieterhöhung Erhöhung Miete Vermieter Mieter begehren zulässig Wohnraum Ankündigung Ankuendigung § 554 BGB 559 b Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Modernisierungsmaßnahme