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Unzulässiger Zeitmietvertrag über eine Wohnung kann in wirksamen Kündigungsverzicht umgedeutet werden; §§ 133, 157, 575 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 235/12, 11.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kündigungsausschluss Mieter vermieter Kündigung Umdeutung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottorp
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