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Sittenwidriger Grundstückskauf bei 90 % Abweichung vom Verkehrswert; § 138 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 249/12, 24.01.2014
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Keywords: Immobilienkauf Grundstückskauf Kaufvertrag Missverhältnis Wucher sittenwidrig Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtung Rückabwicklung Schadensersatz Schadenersatz Kaufvertrag überhöhter Kaufpreis Eigentumswohnung Wohnungseigentum
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