Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Einwände gegen Nebenkostenabrechnung ohne Belegprüfung unsubstantiiert
LG Bonn, AZ: 6 S 75/08, 22.02.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bemüht sich ein Mieter nicht um eine Einsichtnahme der Belege im Rahmen der Prüfung einer Betriebskostenabrechnung, ist ein Bestreiten der Höhe der Nebenkosten unsubstantiiert.

Sind nur einzelne Positionen der Abrechnung formell fehlerhaft, bleiben die übrigen Abrechnungspositionen wirksam, wenn die fehlerhaften Einzelpositionen unschwer herausgerechnet werden können.

Rügen in Bezug auf die Betriebskostenabrechnung sind im Prozess ausgeschlossen, wenn die Jahresfrist des § 566 III S. 6 BGB verstrichen ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Keywords: 566 BGB Rüge Belegprüfung Beleg Belege Prüfung Unterlagen Prüfungformell formelle Betriebskosten Betriebkostenabrechnung Nebenkosten Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß ordnungsgemäße Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mieter Vermieter Miete nachvollziehbar Nachvollziehbarkeit übersichtlich Übersichtlichkeit Nachzahlung Betriebskostennachzahlung Sollzahlung Istzahlung Nebenkostenvorauszahlung Betriebskostenvorauszahlung