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Kein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen zuviel gezahlter Mieten bei zu geringer Wohnungsgröße bei Offensichtlichkeit der Flächenabweichung; §§ 535, 536, 536b, 812 BGB
AG Bad Segeberg, AZ: 17 C 268/13, 07.04.2014
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AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 11 C 545/13, 07.07.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 209/10, 02.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungsgröße Miete Mietvertrag Flächenvereinbarung Wohnflächen Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mietminderung ungerechtfertigte Bereicherung Vermieter Mieter Mietmangel Mietmängel Abweichung mehr als 10 %
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