Detailansicht Urteil
Tiefgaragen müssen bei eigenständigem Teileigentum einzeln in der Jahresabrechnung und im Wirtschaftsplan aufgeführt werden; § 16 Abs. 2 WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 98/12, 25.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WOHNUNGSEIGENTÜMER aNfechtungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Garagenstellplätze stellplatz Tiefgarage sondereigentum einzelabrechnung Einzelwirtschaftsplan
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Kündigung Abschleppen Abmahnung Organisationsbeschluss Verwalter Verwaltungsbeirat Veränderung Nachbarrecht Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Treppenlift Beirat Anfechtungsklage Tierhaltung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Garage Sondereigentum Arzthaftung Makler Mietminderung Schimmel Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Protokoll Beschluss Wurzeln Kurioses Miete Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!