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Verzicht auf Überbaurente beim überbauten Grundstück kann nicht im Grundbuch eingetragen werden; §§ 9 GBO; 914 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 120/13, 12.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Erbbaurente Überbaurente Verzicht eintragungsfähigkeit Nachbargrundstück Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Grundbuchamt
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