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Kein allgemeines Besichtigungsrecht des Vermieters; §§ 535, 307 BGB; Art. 13, 14 GG
AG Coesfeld, AZ: 6 C 83/08, 12.11.2008
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Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein jederzeitiges Besichtigungsrecht der Wohnung einräumt ist gem. § 307 BGB unwirksam.

Ohne entsprechende Vereinbarung ist ein allgemeines, d. h. von bestimmten Anlässen abgekoppeltes Besichtigungsrecht der Kläger nicht anzuerkennen. Einem solchen allgemeinen Recht steht die zu Gunsten des sein rechtmäßiges Besitzrecht ausübenden Mieters ausfallende Abwägung der beiderseitigen Interessen entgegen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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