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Anfechtung von Beschlüssen wegen Einberufung der Eigentümerversammlung durch eine unzuständige Person auch bei vorheriger Bereitschaft zur Mitwirkung an den Beschlussfassungen möglich; § 46 WEG
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/13, 20.03.2014
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Ein Wohnungseigentümer kann auch dann die Beschlüsse auf einer durch eine unzuständige Person einberufene Eigentümerversammlung erfolgreich anfechten, wenn er sich im Vorfeld bereit erklärt hat, an den zu beschließenden Abstimmungen mitzuwirken.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Mitwirkung an den Beschlussfassungen (hier: Erstellung der Jahresabrechnungen der letzten 8 Jahre) mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage JAhresabrechnung ordnungsgemäße EInberufung einberufungsmangel EIgentümerversammlung