Detailansicht Urteil
Einseitige empfangsbedürftige Willenerklärungen (hier: Kündigung) durch WEG-Verwalter ohne Vorlage einer Vollmachturkunde können nach § 174 BGB zurückgewiesen werden; §§ 174 Satz 1 BGB; 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 443/13, 20.02.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des BGH dürfte für Verwalter und Eigentümergemeinschaften zu erheblichen Problemen führen. Da die Vollmachturkunde für den Verwalter grundsätzlich nur einmal erteilt wird, wird er diese bei dem Ausspruch von Kündigungen nicht im Original beifügen. Unklar ist auch, wie die Vollmacht auszusehen hat. Ein Unterschreiben aller Eigentümer ist insbesondere bei größeren Gemeinschaften nicht praktikabel. Eine durch Beschluss einer Eigentümerversammlung erteilte und protokollierte Ermächtigung einzelner Eigentümer oder des Verwaltungsbeirates, dem Verwalter in Vertretung der WEG eine entsprechende Vollmacht auszufüllen, muss ihrerseits den Anforderungen an eine Originalurkunde erfüllen. Da das Protokoll häufig nur vom Verwalter und dem Beirat unterzeichnet wird, stellt sich die Frage, wie ein derartiges "Ermächtigungsprotokoll" im Hinblick auf § 174 BGB künftig zu erstellen sein wird. In der Praxis wird diese Rechtsprechung des BGH für erhebliche gerichtliche Auseinandersetzungen sorgen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vollmacht Vertreter Vertretungsvollmacht Verwalter Wohnungseigentümer rechtsgeschäftliche Handlungen Willenserklärungen Zurückweisung Originalvollmacht Vollmachturkunde Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Unwirksamkeit unverzüglich
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
- Verwalterbestellung per einstweiliger Verfügung ab Verkündung wirksam - §§ 935, 940 ZPO; 27 WEG
- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Treppenlift Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Beirat Wirtschaftsplan Wurzeln Mietminderung Teilungserklärung Beschluss Miete Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Kündigung Protokoll Veränderung Schimmel Abschleppen Verwalter Verwaltungsbeirat Makler Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Anfechtungsklage Abmahnung Arzthaftung Jahresabrechnung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Telefonwerbung Tierhaltung Garage Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!