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Ehegatten als Wohnungseigentümer müssen gemeinsam die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung erklären; §§ 1004 BGB; 14, 22 Abs. 1 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 82/12, 04.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenmauer bauliche veränderung Zustimmung aller betroffenen Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank DohrmanN Sondernutzungsrecht Bottrop Sichtschutz Beeinträchtigung massive Beseitigungsanspruch
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