Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Ehegatten als Wohnungseigentümer müssen gemeinsam die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung erklären; §§ 1004 BGB; 14, 22 Abs. 1 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 82/12, 04.12.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Errichtung einer Gabionenwand (massive Steinmauer) im Garten stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar.

Dem steht nicht entgegen, dass die Beklagten ein Sondernutzungsrecht an einem Teil des gemeinschaftlichen Gartens haben, denn die Errichtung einer derartigen massiven Wand geht über das hinaus, was üblicherweise mit der Gartengestaltung und der Gartenpflege verbunden ist, es bedurfte daher der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.

Für die Zustimmung genügt es jedoch nicht, wenn Eheleute gemeinsam im Grundbuch als Wohnungseigentümer eingetragen sind, aber nur einer von ihnen der baulichen Veränderung zugestimmt hat.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenmauer bauliche veränderung Zustimmung aller betroffenen Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank DohrmanN Sondernutzungsrecht Bottrop Sichtschutz Beeinträchtigung massive Beseitigungsanspruch