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Verkündet der Verwalter einen Beschluss zur Änderung der Kostenverteilung trotz Nichterreichens des erforderlichen Quorums, ist der Beschluss nur anfechtbar, nicht nichtig; §§ 16 Abs. 3 und 4; 46 Abs. 1 S. 2 WEG; 139 BGB
LG München I, AZ: 1 S 1817/13, 13.01.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 2/10, 10.06.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/10, 01.04.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ANfechtungsklage Klagefrist rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Kostenverteilerschlüssel Kostenänderung Beschlussfassung Nebenkosten Kostenverteilung Einzelwirtschaftsplan Übersenden vor beschluss Unklarheit unklar Bestimmt Bestimmbarkeit
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