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Haftung der Eigentümergemeinschaft für veruntreute Gelder des auf beiden Seiten tätigen Verwalters; §§ 166 Abs. 1, 199 Abs. 1 Nr. 2, 812, 819 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 436/12, 23.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unterschlagung veruntreuung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Wohnugseigentümergemeinschaft mehrere Konten Kontos Hausverwaltung Stellvertreter Stellvertretung Kenntnis des Vertreters vertretenen Stellvertretungsmacht Missbrauch Mißbrauch
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