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Erwerber eines Grundstücks haftet auch für Steuerschulden (Grundbesitzabgaben) des Vorbesitzers unbegrenzt; §§ 191 Abs. 1 Satz 1 AO; 12 GrStG
VG Potsdam, AZ: 11 K 682/09, 20.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abgaben Steuern Grundbesitzabgaben Voreigentümer Vorbesitzer Steuerschulden Steuerschuldner Grundbesitz Stadt Zwangsvollstreckung DUldung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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