Detailansicht Urteil
Richter kann nicht sein eigener Richter sein: Zur Befangenheit eines Richters in eigener Sache; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; §§ 42 Abs. 2, 45 ZPO
OLG Naumburg, AZ: 10 W 35/13, 26.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Befangenheit Ablehnung eines Richters rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Befangenheitsantrag richter in eigener Sache kurioses
Ähnliche Urteile
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
- Erstattung der Detektivkosten, die bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Versicherungsbetrug angefallen sind
- Sind Detektivkosten ersatzfähig oder muss der Arbeitgeber sie selbst tragen?
- Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Detektivkosten: Ermittlungen wegen Wettbewerbsverstoß
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Mietminderung Treppenlift Gegenabmahnung Tierhaltung Nachbarrecht Einstimmigkeit Jahresabrechnung Arzthaftung Abschleppen Garage Sondereigentum Verwalter Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Miete Eigentümerversammlung Protokoll Beschluss Teilungserklärung Telefonwerbung Beirat Abmahnung Schimmel Wurzeln Wohnungseigentümer Makler Kündigung Veränderung Kurioses Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!