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Bei nachhaltiger Verhaltensänderung kann das Festhalten an dem Anspruch auf Räumung einer Wohnung rechtsmissbräuchlich sein; §§ 242, 569 Abs. 2 BGB; 91a Abs. 1 ZPO
LG Karlsruhe, AZ: 9 S 258/13, 29.01.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 145/07, 28.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Belästigung Lärm Mieter Vermieter andere Bewohner Mitmieter Nachbarn Kündigung ordentliche außerordentliche fristlose Rechtsmissbrauch treuwidrig Räumungsklage Unruhestifter Wohlverhalten Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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