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Eigentümerversammlung darf nicht über die Einlegung eines Rechtsmittels in einem Anfechtungsverfahren beschließen; §§ 43 Nr. 4, 46 WEG
AG Erfurt, AZ: 2 C 46/12, 19.09.2013
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Die Eigentümergemeinschaft ist nicht Partei in einem Anfechtungsverfahren.

Der Eigentümergemeinschaft steht daher auch keine Beschlusskompetenz über die Einlegung eines Rechtsmittels in einem Anfechtungsverfahren gem. § 46 WEG zu.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Anfechtungsverfahren Beschlussfassung Berufungsverfahren rechtsmittel WEG Nichtigkeit fehlende Beschlusskompetenz ANfechtungsklage Parteistellung Streitgenossen