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Änderungen bei den Nebenkosten (hier: Müllgebühren, Gärtnerarbeiten) müssen nachvollziehbar sein; §§ 535 BGB; 91 ZPO
AG Gelsenkirchen, AZ: 3b C 333/12, 25.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechung Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Änderung Steigerung Kostenerhöhung Kostenhöhe Kostenexplosion Erklärung Darlegung Vermieter Mieter
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