Detailansicht Urteil
Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den Verfahrenskosten einer Anfechtungsklage, § 49 Abs. 2 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 56/13, 27.01.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Köln, AZ: 29 S 135/12, 31.01.2013
-
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 98/11, 31.12.2012
-
LG Lüneburg, AZ: 9 T 87/11, 20.10.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96//10, 01.04.2011
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 240/07, 03.01.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterin Hausverwaltung Wahl Wiederwahl neuwahl drei Vergleichsangebote Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Eigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Miete Telefonwerbung Arzthaftung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Treppenlift Mietminderung Beschluss Eigenbedarfskündigung Protokoll Wirtschaftsplan Veränderung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Abschleppen Garage Makler Nachbarrecht Eigentümerversammlung Tierhaltung Verwalter Schimmel Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Wurzeln Sondereigentum Beirat Wohnungseigentümer Teilungserklärung Kurioses Anfechtungsklage Kündigung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Das OLG Hamm (ZMR 2009, 58) will die Einholung von Vergleichsangeboten den Eigentümern auferlegen, das LG Köln (29 S 135/12) verlangt eine Versendung der Vergleichsangebote schon mit der Einladung, wenn es um die Wirksamkeit späteren Beschlusses geht. Die Frage, ob sich der amtierende Verwalter schadensersatzpflichtig macht, wenn er nicht an der Vorbereitung zur Wahl seines Nachfolgers mitwirkt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Das LG Frankfurt scheint eine entsprechende Haftung aber in Erwägung zu ziehen.