Detailansicht Urteil
Schließt ein vollmachtloser Vertreter einen Arbeitsvertrag, wird er nicht selbst zum Arbeitgeber, gleichwohl ist für derraige Streitigkeiten das Arbeitsgericht zuständig; §§ 3 ArbGG, 179 BGB
BAG Erfurt, AZ: 5 AZB 2/03, 07.04.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 665/06, 10.01.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Arbeitsvertrag Arbeitgeber vertreter vollmachtloser Haftung Erfüllung Rechtswanwalt Frank Dohrmann Vertretungsmacht ohne Zuständigkeit Arbeitsgerichtsbarkeit abschließen Abschluss Abschluß Einstellung
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Abschleppen Wirtschaftsplan Sondereigentum Beschluss Beirat Arzthaftung Wurzeln Jahresabrechnung Verkehrsunfall Protokoll Verwalter Wohnungseigentümer Garage Treppenlift Kündigung Eigentümerversammlung Nachbarrecht Kurioses Organisationsbeschluss Teilungserklärung Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Veränderung Miete Abmahnung Anfechtungsklage Einstimmigkeit Mietminderung Schimmel Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!