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Der Auspruch "Leck mich am Arsch" ist eine Ausdruck der Freude, der Rührung, ja sogar ein Segensspruch, aber niemals eine Beleidigung; § 185 StGB
AG Ehingen (Donau), AZ: 2 Cs 36 Js 7167/09, 24.06.2009
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Der Ausspruch „Leck mich am Arsch“ stellt im Schwäbischen keine Beleidigung dar.

Leck mich am Arsch“ hat vielfältige Bedeutungen und Deutungsmöglichkeiten:

„Die Aussage reicht je nach Bildungsstand, Gepflogenheit, Herkunft, Landsmannschaft, Geschmack oder äußerem Anlass von der Ehrenkränkung und Beschimpfung über eine Verfluchung oder über Gefühlsausbrüche bei Schmerz, Freude oder Rührung bis hin zu einem Segensspruch.“

Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung von Thaddäus Troll (Preisend mit viel schönen Reden, S. 214, Hamburg 1972) an, der darlegt, dass das Götz-Zitat im Schwäbischen sozialadäquaten Zwecken dient.
Schaffe ruhig und gediegen,
was nicht fertig wird bleibt liegen,
Halte Deine Ruhe heilig,
nur Verrückte haben´s eilig,
Trost gibt Dir in allen Dingen,
Ritter Götz von Berlichingen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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