Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Mückenstichallergie eines Pferdes als Mangel beim Tierkauf/Unternehmereigenschaft erfordert keine Gewinnerzielungsabsicht; §§ 14, 474, 476 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 173/05, 29.03.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.

Die Vermutung des § 476 BGB ist grundsätzlich auch auf den Tierkauf anzuwenden. Sie kann jedoch wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein; bei einer saisonal sichtbaren Allergie - hier: Sommerekzem eines Pferdes - ist dies nicht der Fall.

Zur Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB bei einer Tierkrankheit.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unternehmerbegriff verbrauchsgüterkauf gewinnerzielungsabsicht Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop UWG Unternehmereigenschaft EBay Kaufmann Kaufleute Pferde Tiere Mücken Allergie kurioses