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Halbe Miete bei Heizungsausfall im Winter
LG Bonn, AZ: 6 S 396/81, 02.11.1981
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Fällt im Winter die Heizung über längere Zeit aus, ist die Nutzbarkeit der Mieträume erheblich beeinträchtigt und der Mieter darf die halbe Miete kürzen.
Beauftragt der Vermieter Fachfirmen zur Reparatur der Heizung, muss er sich über den Erfolg der Reparaturarbeiten informieren. Das Gericht sah es in diesem Fall als Versäumnis der Vermieterin an, dass sie sich nicht über den Erfolg der Arbeiten informiert hatte.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Fällt im Winter die Heizung über längere Zeit aus, ist die Nutzbarkeit der Mieträume erheblich beeinträchtigt und der Mieter darf die halbe Miete kürzen. Beauftragt der Vermieter Fachfirmen zur Reparatur der Heizung, muss er sich über den Erfolg der Reparaturarbeiten informieren. Das Gericht sah es in diesem Fall als Versäumnis der Vermieterin an, dass sie sich nicht über den Erfolg der Arbeiten informiert hatte 556 BGB Wohnung Kälte kalt Winter